4.8-Liter für Neubauten

11.08.2009
Mustervorschriften - Die Energiedirektoren setzen die Richtschnur für die Energiepolitik der Kantone.

Anfangs April hat die Konferenz der Energiedirektoren die neuen «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) verabschiedet. Diese haben zum Ziel, im Gebäudebereich mehr Energie zu sparen, und enthalten ein Basis- sowie sieben Zusatzmodule. Im Sinne der Harmonisierung der Bauvorschriften sollen die Kantone das Basismodul und die für sie relevanten Zusatzmodule in ihre Bauvorschriften übernehmen. Dies geschieht auf dem üblichen politischen Weg. Die Umsetzung der neuen MuKEn wird deshalb für die meisten Kantone zwischen 2009 und 2011 erwartet.

Mit der neuen Musterverordnung dürfen Neubauten für Heizung und Warmwasser umgerechnet nur noch 6.0 Liter Heizöl pro Quadratmeter Geschossfläche und Jahr benötigen. 20 Prozent davon müssen aus erneuerbaren Energieträgern stammen oder zusätzlich reduziert werden. Der zulässige Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie sinkt somit auf 4.8 Liter Heizöl-Äquivalent. Dies entspricht beinahe dem bisherigen Minergiestandard. Für die Reduktion der 20 Prozent sieht die Mustervorschrift elf Standardlösungen vor. Diese gehen von einer verbesserten Wärmedämmung bis zum Einsatz von Solarkollektoren oder Abwärmenutzung. Bei umfassenden Sanierungen müssen auch Altbauten höhere Anforderungen erfüllen. Hier liegt die Hürde bei 9.0 Liter Heizöl-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr.

Nebst dem maximalen Energiebedarf sind im Basismodul weitere Neuerungen für Neubauten und umfassende Sanierungen geplant:

  • Der sommerliche Wärmeschutz muss nachgewiesen werden.
  • Neue Öl- und Gasbrenner müssen kondensierend sein. Diese weisen einen höheren Wirkungsgrad auf als herkömmliche Brenner.
  • Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen sind nur noch als Not- oder Zusatzheizung möglich.
  • Neue Elektroboiler zur Warmwassererwärmung sind nicht mehr erlaubt. Elektroeinsätze dürfen lediglich zur Restwärmeerzeugung oder im Sommer eingesetzt werden, vorausgesetzt das Warmwasser wird grundsätzlich über die Heizung erzeugt.
  • Der bisherige Bedarfsnachweis für Klimaanlagen entfällt. Allerdings begrenzt die MuKEn den Stromverbrauch für Kühlen und Befeuchten, wodurch die Effizienz erhöht wird.
  • Bei Mehrfamilienhäusern ab fünf Parteien müssen die Heiz- und Warmwasserkosten separat erfasst und abgerechnet werden.
  • Die Kantone sind verpflichtet, den Gebäudeenergieausweis der Kantone einzuführen. Für die Eigentümer von Liegenschaften ist die Ausstellung eines solchen Papiers freiwillig.

Von den sieben Zusatzmodulen kann jeder Kanton diejenigen übernehmen, welche für die örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. Für die meisten Kantone werden insbesondere folgende von Interesse sein:

  • Modul 2: Für sämtliche Mehrfamilienhäuser ab fünf Parteien sind die Heiz- und Warmwasserkosten separat zu erfassen und abzurechnen. Dies würde eine Nachrüstpflicht auch für nicht sanierte Gebäude bedeuten.
  • Modul 8: Um bei dicken Dämmstärken nicht mehr Wohnraum zu verlieren, soll für die Berechnung der Baumassenziffer und der Geschossflächenziffer eine maximale Aussenwandstärke von 35 cm angenommen werden.

Nach wie vor will Minergie als fortschrittliches Label auf dem Markt bestehen bleiben. Aus diesem Grund senkt auch der Verein Minergie seine Anforderungen an die Gebäudehülle ab 2009 auf 3.8 Liter Heizöl-Äquivalent. Neubauten und umfassende Sanierungen werden in Zukunft also deutlich energieeffizenter werden.

 

Von: Thomas Ammann, Dipl. Architekt FH, HEV Schweiz

Positionspapier zur VHKA

30.01.2008
Die VHKA ist "per se" ein äusserst ungeeignetes und kostenintensives Instrument zur Herbeiführung von Energiespareffekten. Das Instrument ist daher generell abzulehnen.

Dateien:
Positionspapier_VHKA.PDF